AGB

Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Die AGB gelten für alle künftigen Verträge zwischen den Vertragsparteien auch ohne ausdrückliche Nennung.

Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mündliche Nebenabreden bedürfen um wirksam zu sein der schriftlichen Bestätigung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto Kasse ab Ansbach, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 20 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort für Lieferungen ist die Verladestelle am Sitz des Verkäufers. Die Ware ist zum vereinbarten Termin abzunehmen. Der Käufer übernimmt die Gefahr ab dem Beginn der Aufladung. Die Versendung erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Käufers, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Paletten

Paletten werden handelsüblich berechnet und bei Rückgabe gutgeschrieben.

Gewährleistung:

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung bzw. Übernahme zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen.

Mängel

Historische Baustoffe werden aus dem Rückbau von Gebäuden gewonnen und unterliegen keiner Norm. Abweichungen in Maß, Oberfläche und Farbe sowie Verarbeitungsspuren oder Gebrauchsspuren sind materialeigen und stellen keinen Mangel der Ware dar. Dies gilt sowohl für Mustersendungen als auch für die eigentliche Ware. Der Bruchanteil für Fußboden- und Wandplatten beträgt 3 % und geht zu Lasten des Käufers. Mängel müssen unverzüglich bei Übernahme der Waren oder Leistungen und in jedem Fall vor einer Verwendung bzw. Verarbeitung geltend gemacht werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Verarbeitung und Einbau mangelhafter Ware entstehen ist ausgeschlossen.

Internationaler Warenkauf

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Bau-Werkleistungen

Sind Bau-Werkleistungen auszuführen, so gelten dafür die Bestimmungen der VOB/B.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz.