
Wer braucht einen Energiepass?
Ein Energiepass ist dann vorzulegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung gebaut, verkauft oder neu vermietet wird. Er ist sowohl für gewerbliche als auch Wohngebäude erforderlich.Muss sich jeder einen Energiepass ausstellen lassen?
Nein, Hauseigentümer, die ihr Gebäude nicht umbauen, nicht modernisieren, nicht verkaufen oder neu vermieten wollen,
müssen keinen Energiepass erstellen lassen.aus dem „Wüstenrot-Magazin“ 4/ 06
Unsere Dienstleistungen
Wir erstellen Ihnen einen Energiepass für bestehende und projektierte Wohngebäude:
A) anhand von Plänen und Ihrer Baubeschreibung zum Pauschalpreis von 295,- € je Wohneinheit, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
B) ohne ihre Planunterlagen, Ausarbeitung wie vor, jedoch zuzüglich der Aufmaßarbeiten vor Ort. Diese Zusatzleistungen erfolgt nach Aufwand.
Die errechnete Energiebilanz des Gebäudes wird mit Ihnen besprochen. Sie erhalten Vorschläge für die kurz- und langfristige Verbesserung an Gebäude und Heizungsanlagen unter Einbeziehung Ihrer finanziellen Möglichkeiten bzw. den jeweils aktuellen staatlichen Hilfen bzw. den KfW-CO2 Krediten.
Wir beraten firmenneutral.
Staatliche Förderung
Für eine Vor-Ort-Beratung gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFA) in Eschborn einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Zuschuss beträgt 175,00 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.